Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAVORA Brands AG ("AGB’s")

  1. ALLGEMEINES

Die TAVORA Brands AG, Sihlbruggstrasse 107, 6340 Baar, Zug, Schweiz entwickelt und vertreibt mechanische und elektrische Haushaltsgeräte der Marken KOENIG, TURMIX, sowie der Distributionsmarken FOODSAVER®, CROCK-POT®, HUROM, STYLIES® und ROIDMI (nachfolgend «PRODUKT» oder «PRODUKTE») an Kunden in der Schweiz und Liechtenstein. Diese AGB finden auf die zwischen TAVORA Brands AG und ihren Kunden abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung und sind gültig ab Januar 2020. Sie ersetzen sämtliche vorangegangenen Versionen.

Allfällige allgemeine Geschäfts- resp. Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur dann Wirkung, wenn sie von TAVORA Brands AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. TAVORA Brands AG kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (online) bekannt gegeben.

  1. BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG

Die Produkte werden vom Besteller bei TAVORA Brands AG schriftlich, elektronisch oder telefonisch geordert. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB. Die Bestellung qualifiziert als Offerte des Kunden an TAVORA Brands AG. TAVORA Brands AG bestätigt den Erhalt der Offerte, was jedoch noch keine Annahme der Offerte darstellt. TAVORA Brands AG prüft, ob das PRODUKT verfügbar ist. Das PRODUKT wird im Falle einer Verfügbarkeit an den Kunden versandt. Mit der Vornahme des Versandes des PRODUKTES gilt die Offerte des Kunden seitens TAVORA Brands AG als akzeptiert.

Getätigte Bestellungen sind für den Kunden bis zu einer allfälligen Ablehnung durch TAVORA Brands AG verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, gibt es kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht des Kunden.

Allfällige Abweichungen der TAVORA Brands AG-Bestätigung von der Bestellung des Kunden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Eingang der Bestätigung von TAVORA Brands AG zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der Bestätigung von TAVORA Brands AG enthaltenen Bedingungen vom Kunden als angenommen.

  1. LIEFERUNG UND LEISTUNG

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von TAVORA Brands AG angegebenen Liefertermine eine reine Indikation darstellen und nicht verbindlich sind; abweichende Lieferzeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend haftet TAVORA Brands AG weder für allfällige Lieferverzögerungen noch deren Folgen.

3.1 TEILLIEFERUNGEN

TAVORA Brands AG behält sich das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor, sofern mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 TRANSPORTKOSTEN /-SCHÄDEN

Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von CHF 500.00 und höher liefert TAVORA Brands AG versandkostenfrei. Für Bestellungen mit einem Bestellwert bis CHF 100.00 verrechnen wir CHF 9.90 und ab CHF 101.00 bis CHF 500.00 verrechnen wir CHF 20.00 als Handling-/Versandkosten. Preise exkl. MwSt.

Mehrkosten für Spezialbehandlungen und allfällige Zusatzoptionen in der Vormontage und Lieferung werden dem Kunden offen ausgewiesen und separat verrechnet.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, Lieferungen mit offensichtlichen Transportschäden nicht abzulehnen, sondern unter Vorbehalt anzunehmen und solche Schäden dem Transporteur sowie TAVORA Brands AG umgehend anzuzeigen. Der Kunde hat Beanstandungen betreffend Transportschäden/Mengenabweichungen der TAVORA Brands AG innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der bestellten Ware schriftlich unter Beilage von Fotos anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Bei Lieferungen durch Dritte ist eine Haftung der TAVORA Brands AG für Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung bzw. falscher Wahl des Transportmittels ausgeschlossen.

Garantieansprüche aus Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung sind ausgeschlossen.

3.3 RÜCKSENDUNGEN/RETOUREN

TAVORA Brands AG nimmt ausschliesslich Fehllieferungen und fabrikneue PRODUKTE in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (zum Beispiel Preisauszeichnungen) zurück. Eine Rücknahme oder ein Austausch von PRODUKTEN ist nur innert 10 Tagen nach Erhalt durch den Kunden möglich, resp. gemäss spezieller Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von TAVORA Brands AG. Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe einer Retouren-Auftragsnummer seitens TAVORA Brands AG. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (zum Beispiel Lieferschein) seitens des Kunden vermerkt werden. Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Kunden ist TAVORA Brands AG berechtigt, die PRODUKTE unfrankiert an den Kunden zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen Unkostenanteil von minimal CHF 50.00 resp. maximal 10% des Fakturabetrags zu verrechnen.

3.4 ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Nutzen und Gefahr an den PRODUKTEN gehen mit Vornahme des Versands durch TAVORA Brands AG auf den Kunden über.

3.5 RÜCKTRITTSRECHT VON TAVORA BRANDS AG

TAVORA Brands AG ist berechtigt, entschädigungslos von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Die Qualifizierung der Kreditwürdigkeit des Kunden liegt ausschliesslich im alleinigen Ermessen von TAVORA Brands AG.

3.6 EIGENTUMSÜBERGANG

Das Eigentum an dem an einen Kunden zu liefernden PRODUKT verbleibt auf jeden Fall bis zum Zeitpunkt dessen Aushändigung an den Kunden im Eigentum von TAVORA Brands AG. Wurde mit dem Kunden «Bezahlung gegen Rechnung» vereinbart, so verbleibt das zu liefernde PRODUKT bis zum Zeitpunkt dessen vollständigen Bezahlung im Eigentum von TAVORA Brands AG.

  1. KAUFPREISE

TAVORA Brands AG verkauft die PRODUKTE zu den in den jeweiligen Preislisten angeführten Preisen und Konditionen (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sowie vRG), wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben. Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allfällige vorgezogene Recycling-Gebühren.

  1. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, PostFinance Card, Sofortüberweisung oder andere von TAVORA Brands AG akzeptierten Zahlungsarten. Die Bezahlung erfolgt mit dem Abschluss der BESTELLUNG.

Falls die Option «Bezahlung gegen Rechnung» möglich ist, gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat die gelieferten PRODUKTE innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Der Kunde ist weder zu Teilzahlungen berechtigt noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Zahlungen mit irgendwelchen Ansprüchen seinerseits gegenüber TAVORA Brands AG wie Retouren- oder Garantieforderungen etc. zu verrechnen. Abzüge dürfen ohne Rücksprache mit TAVORA Brands AG nicht vorgenommen werden.

TAVORA Brands AG behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.

TAVORA Brands AG ist berechtigt, ihre Aufwendungen im Mahnwesen an den säumigen Kunden weiter zu verrechnen. Betreibungsrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

  1. ZAHLUNGSVERZUG

Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist gelangt der Besteller ohne weitere Mitteilungen in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5% pro Jahr verrechnet werden. Mahn- und Inkassogebühren sowie andere Folgekosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug ist TAVORA Brands AG berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis zum Eingang der offenen Zahlung(en) zurückzubehalten.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Die nachfolgenden Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden nur dann Anwendung, sofern TAVORA Brands AG mit dem Kunden nicht schriftlich eine anderslautende Regelung ausserhalb dieser AGB getroffen hat.

7.1 GEWÄHRLEISTUNG

TAVORA Brands AG gewährleistet dem Kunden ausschliesslich die Mängelfreiheit der PRODUKTE im Sinne von Art. 197 OR. Für vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung festgelegte Eigenschaften des PRODUKTES haftet TAVORA Brands AG nur, sofern TAVORA Brands AG jene ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.

Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen TAVORA Brands AG hergeleitet werden können.

Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen; es finden ausschliesslich der Bestimmungen von Ziff. 7.2 Anwendung.

Ebenso wird jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden im rechtlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen.

7.2 GARANTIE

Die Garantiedauer und DOA-Bestimmungen (Definition vgl. nachfolgend) der einzelnen PRODUKTE sind auf der Website der TAVORA BRANDS AG unter www.tavora.ch kommuniziert oder können jederzeit bei TAVORA Brands AG telefonisch angefragt werden.

Garantieansprüche sind vom Kunden gegenüber TAVORA Brands AG unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Verkaufsbelegs geltend zu machen und verjähren nach der von TAVORA Brands AG schriftlich kommunizierten Garantiedauer ab Lieferung an den Kunden.

Im Falle eines Garantieanspruchs seitens des Kunden hat TAVORA Brands AG die freie Wahl, ein fehlerhaftes PRODUKT entweder zu reparieren oder aber durch ein der Gattung nach gleiches PRODUKT zu ersetzen. Erfolgt der Ersatz des PRODUKTES, läuft die bestehende Garantie aufgrund des Verkaufsbeleges weiter bzw. beträgt mindestens 24 Monate. Verbrauchsmaterial (Lampen, Batterien, Verpackungen, etc.) sind von der Garantie ausgeschlossen.

Sofern das PRODUKT nach dem Kauf nicht funktioniert (Dead on Arrival, «DOA»), muss der Kunde dies innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Vorweisung der entsprechenden Garantiekarte oder des Verkaufsbelegs retournieren. Nach Verfall dieser Frist wird kein Umtausch mehr vorgenommen, sondern eine Reparatur durchgeführt. Ausgenommen davon sind Marken und PRODUKTE, bei welchen die DOA-Bestimmungen ausgeschlossen sind.

 

Ein Garantieanspruch entfällt, wenn das PRODUKT unsachgemäss behandelt oder geöffnet wurde oder wenn die Seriennummer beschädigt, verändert oder entfernt wurde. Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder andere Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Produktmängeln – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist für den Transport in das TAVORA Brands AG Servicecenter in der Schweiz verantwortlich (siehe www.tavora.ch) und trägt auch die anfallenden Kosten. Rücksendungen aus dem TAVORA Brands AG Servicecenter werden ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und Liechtenstein ausgeführt.

  1. AFTER SALES

Innenersatzteile für PRODUKTE werden nur an autorisierte, anerkannte Servicestellen versendet.

Sofern auf Kundenwunsch das PRODUKT unrepariert zurückgesendet werden soll oder auf den Kostenvoranschlag nicht reagiert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für die Einsendung von Fremdprodukten.

Bei Garantiefällen, welche auf einen Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen sind, kann der entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt werden.

Auf ausgeführte Reparaturarbeiten sowie ersetzte Ersatzteile gewährt TAVORA Brands AG eine Garantiezeit von 6 Monaten.

  1. HÖHERE GEWALT

Betriebsstörungen, Streik oder jede Art von höherer Gewalt entbindet TAVORA Brands AG von der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden.

  1. INFORMATIONSPFLICHT

Der Kunde hat Beanstandungen von Abnehmern und Dritten, von welchen er Kenntnis erhält, in jedem Fall unverzüglich an TAVORA Brands AG weiterzuleiten.

  1. HERAUSGABE VON UNTERLAGEN

Der Kunde gibt TAVORA Brands AG von dieser erhaltene Marketing-, Werbe- und sonstige Unterlagen auf erstes Verlangen unverzüglich heraus.

  1. WERBEBEITRAG

Die nachfolgende Bestimmung findet ausschliesslich bei Geschäftsbeziehungen von TAVORA Brands AG mit Business-Kunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Business-Kunden getroffener Vereinbarungen Anwendung.

Der Kunde hat sämtliche Werbeaktivitäten, welche von TAVORA Brands AG mitfinanziert werden, mit der Verkaufsleitung von TAVORA Brands AG vorgängig abzusprechen und dafür zu sorgen, dass jene den jeweils aktuellen Design-Vorlagen (Corporate Design/Identity) des Produktes resp. der Produktmarke entsprechen. Ohne diese vorgängige Absprache und ohne Vorlage von Belegexemplaren, kann TAVORA Brands AG keine Werbekosten-Zuschüsse auszahlen. Eine Auszahlung erfolgt gegen Rechnung des Kunden.

  1. KEINE ÄNDERUNG AN PRODUKTEN

Die nachfolgende Bestimmung findet ausschliesslich bei Geschäftsbeziehungen von TAVORA Brands AG mit Business-Kunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Business-Kunden getroffener Vereinbarungen Anwendung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, PRODUKTE und die darauf angebrachten Marken, Namen, Logos oder Zeichen in irgendeiner Form zu verändern.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke ergibt.

  1. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

Diese AGB und die zwischen TAVORA Brands AG und Kunden gestützt darauf abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den von den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträgen sind die Gerichte von Zug ausschliesslich zuständig.